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Beitragsordnung des SV Wehen 1926 Taunusstein e.V.

§1 Über die Höhe der Aufnahmegebühr und der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums.

§2 Die Monatsbeiträge betragen:

  • §2.1 für Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres € 7,50
  • §2.2 für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres € 5,00
  • §2.3 für Schüler, Studenten, Auszubildende über 18 Jahre auf Anfrage mit Nachweis € 5,00
  • §2.4 für Rentner auf Anfrage mit Nachweis € 5,00


§3 Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben freien Eintritt zu den Meisterschaftsspielen auf dem Halberg.
 
§4 Das Präsidium kann Mitglieder in begründeten Fällen beitragsfrei stellen.
 
§5 Die Jugendabteilungen sind berechtigt, mit Zustimmung des Präsidiums Sonderbeiträge zu erheben.
 
§6 Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zum Zwecke der Nachwuchsförderung verwandt.

§7 Der Mitgliedschaftsbeitrag wird zweimal jährlich im Voraus zum 29.07. bzw. 29.01. des Jahres im Wege des Lastschriftverfahrens geltend gemacht. Tritt ein Mitglied unterjährig bei, wird zum Ende des Beitrittsmonats die anteilige Halbjahresgebühr geltend gemacht. Mitglieder, welche die Abbuchung mit Hilfe des Lastschriftverfahrens nicht autorisiert haben, müssen den Mitgliedsbeitrag im Voraus bis spätestens zum 29.07. bzw. 29.01. des Jahres bzw. die anteilige Halbjahresgebühr zum Ende des Beitrittsmonats überwiesen haben. Ist der Beitrag bei Fälligkeit nicht eingegangen, gerät das Mitglied ohne Weiteres in Zahlungsverzug. Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist der Verein berechtigt, Mahn- und Verwaltungsgebühren zu erheben.

 

Satzung des SV Wehen 1926 Taunusstein e.V.

Unsere Satzung zum Nachlesen als pdf.

Das Präsidium des SV Wehen 1926 Taunusstein e.V.

Jürgen Fladung (Vizepräsident seit 2009), Markus Hankammer (Präsident seit 2010), Florian Rentsch (Vizepräsident seit 2021) (v.l.n.r.)

Der Ehrenrat des SV Wehen 1926 Taunusstein e.V.

Peter Beuth, Friedel Müller, Günther Schäfer (†), Klaus Fischer und Oliver Schön (v.l.n.r.)